ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER MOBAU SCHWEIZ AG 2023

BAUMATERIAL

Die aufgeführten Preise gelten, soweit in Ausnahmefällen nicht anders vermerkt, ab unserem Lager. Wir sind nicht zur Lagerhaltung aller aufgeführten Materialien verpflichtet.

 

LIEFERUNGEN

Voluminöse Produkte gelten ab Fr. 3000.– netto, franko LKW-zugängliche Baustelle, Lager oder Talstation. Für Lieferungen mit Nettowarenwert unter Fr. 3000.– wird ein Transportkostenanteil von Fr. 150.– pro Fuhre verrechnet. Zusätzlich wird für  Fixzeitlieferungen unter Nettowarenwert CHF 2500.- ein Zuschlag von CHF 30.-verrechnet. Für Palettenanbrüche bei Dichtungsbahnen wird ein Zuschlag von Fr. 40.– /Palette berechnet.

Bei bauchemischen Produkten wird auf jeden Fall ein Transportkostenanteil von Fr. 0.10 pro kg offen ausgewiesen. Transportkostenanteil mindestens Fr. 100.- bis 1000kg pro Fuhre verrechnet.

Zementwaren- & Gartenbauprodukte: Transport bis 3t: CHF 250–, 3–8t: CHF 200.–, 8–12t: CHF 150.–, ab 12t franko. Kranzüge werden mit CHF 17.–/t verrechnet.

Zuschlag für unvollständige Paletten: mind. CHF 25.- oder gem. Lieferant. Versetzarbeiten sowie vom Empfänger verursachte Wartezeiten werden in Rechnung gestellt.

PVC/PP/PE: Lieferungen von Kunststoffartikeln werden immer mit einem LSVA-Ansatz von 2.4% verrechnet. Ab einem Netto-Warenwert >CHF 4000.– erfolgt der Transport franko, darunter werden die tatsächlichen Kosten verrechnet.

Bauguss: Lieferungen ab Lager MOBAU werden mit CHF 100.-/t verrechnet. Ab Herstellerwerk gelten die Transportkosten- Regelungen des jeweiligen Lieferanten.

 

 

ABHOLUNGEN

Für Abholer von Kunststoffartikeln verrechnen wir einen Vorfrachtanteil von 2.4%.

 

PREISE

Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten und erfordern keine Vorankündigung, sofern sie durch Preiserhöhungen von
Rohstoffen, Zulieferanten, Transportkosten oder Wechsel-Kursänderungen verursacht sind. Die Fakturierung erfolgt zu den im Zeitpunkt der Auslieferung geltenden Preisen. Offerierte, oder bestätigte Preise sind, sofern nichts Spezielles erwähnt wird, grundsätzlich 90 Tage über das Ausstellungsdatum gültig.

 

LIEFERTERMINE

Die Festsetzung von Lieferterminen erfolgt nach sorgfältigem Ermessen, bleibt jedoch unverbindlich. Nicht ausgeführte oder verspätete Lieferungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt von seiner Bestellung, noch zu irgendwelchen Ansprüchen, namentlich Schadenersatz. Teillieferungen sind zulässig.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 20 Tagen mit 2% Skonto, oder innert 30 Tagen netto. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MOBAU Schweiz AG. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht der termingerechten Zahlung. Nicht berechtigte Skontoabzüge werden in jedem Falle nachbelastet. Nach Ablauf der Zahlungsfrist besteht Anspruch auf Verzugszins. Allfällige Rabatte und Skonti werden bei Zahlungsverzug um mehr als 30 Tage, bei Betreibungen, Nachlass- Verträgen und im Konkursfalle wieder aufgerechnet.

 

VERSAND

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei Franko Lieferungen, mit unseren eigenen Transportmitteln oder durch einen von uns beauftragten Spediteur, übernehmen wir das Transportrisiko bis zum Ablad.

 

GEBINDE

Euro-Paletten werden mit Fr. 20.–/Stk. verrechnet und bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand dem Verarbeiter mit Fr. 15.–/Stk. gutgeschrieben. Bei Abholaufträgen von Paletten, ohne gleichzeitige Warenlieferung, werden die Paletten mit Fr. 6.–/Stk. gutgeschrieben. Einweggebinde werden nicht zurückgenommen.

 

WARENRÜCKNAHME

Retouren von Waren sind grundsätzlich nur mit dem Einverständnis des Lieferanten zulässig. Angebrauchte Paletten und Gebinde werden nicht zurückgenommen. Warenrücknahmen werden nur in einwandfreiem Zustand und in Original- Verpackung angenommen und mit höchstens 70% des Rechnungsbetrages gutgeschrieben. Entstandene Transportkosten werden in jedem Fall gemäss gültigem GU-Tarif verrechnet.

 

GEWÄHRLEISTUNG UND BEANSTANDUNGEN

Reklamationen bezüglich der Menge oder Qualität sind unverzüglich bei der Übernahme der Waren anzubringen. Nachträglich erfolgte Beanstandungen für sichtbare Mängel werden nicht mehr akzeptiert. Ist die Ware bereits eingebaut, können nur noch verdeckte Mängel beanstandet werden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Mängel, die auf Umstände zurückzuführen sind, welche wir nicht vertreten haben und ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen (wie höhere Gewalt, böswillige Beschädigung durch Dritte, ungerechtfertigter Einbau, usw.). Erweist sich eine Lieferung bei der Abnahme als schadhaft, besteht Anspruch auf vollwertigen Ersatz (nur Materialersatz). Jeder weitere Anspruch des Bestellers aus mangelhafter Lieferung, insbesondere Schadenersatz, ist ausgeschlossen. Eine Garantie auf die Frost- /Tausalzbeständigkeit unserer Produkte kann nur übernommen werden, wenn wir diese Eigenschaften in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zugesichert haben.

 

ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für Lieferungen und alle übrigen gegenseitigen Verpflichtungen ist Emmenbrücke. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Emmenbrücke.

 

Emmenbrücke, im März 2023.

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